EAS Discolauf – Besucherhinweise …
Der EAS Discolauf erfreut sich immer größerer Beliebtheit und das freut uns natürlich auch. Es soll für alle Fans eine Gaudi am Samstagabend sein, aber ein paar Verhaltensregeln müssen wir einfach einhalten, auf die wir in diesem Zusammenhang nochmals alle Besucher hinweisen wollen.
- Das Rauchen ist nur im Bereich der gekennzeichneten Flächen erlaubt, sofern ihr die gesetzlichen Altersvorgaben erfüllt! (Jugendschutzgesetz § 10)
- Das Mitbringen von alkoholischen Getränken ins Eissportzentrum ist nicht gestattet! Es werden Taschenkontrollen durchgeführt. Ihr habt die Möglichkeit im PUCK – Stüberl entsprechende Getränke zu erwerben, sofern ihr die gesetzlichen Altersvorgaben erfüllt. (Jugendschutzgesetz § 9)
- Das Betreten der Eisfläche ist ohne Schlittschuhe nicht gestattet! (Verletzungsgefahr)
- Der Aufenthalt im Bandenbereich ist nur zum Umziehen erlaubt. Personen ohne Schlittschuhe dürfen sich dort nicht aufhalten. (Verletzungsgefahr)
- Der Eintritt ins Eissportzentrum erfolgt ausschließlich über die Kassenschleuse. Das Entgelt muss von allen Nutzern entrichtet werden. Dies gilt auch für alle Angehörigen der EAS. Die Spielerausweise gelten nicht als Eintrittsberechtigung. Die EAS ist gesetzlich dazu verpflichtet die sogenannte GEMA Gebühr zu entrichten. Ohne diese Abgabe dürften wir keine Musik abspielen. Diese Gebühren sind recht hoch und aus diesem Grund müssen auch alle Angehörigen der EAS den Eintrittspreis entrichten. Alle anderen Angebote der EAS dürfen Angehörige der EAS natürlich kostenlos nutzen.
Versteht uns nicht falsch, denn wir wollen euch den Spaß nicht nehmen. Die EAS ist für eure Sicherheit im Eissportzentrum verantwortlich und übt das Hausrecht aus. Personen, die sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten dürfen vom Sicherheitspersonal abgewiesen werden.