Benutzerordnung Eisstadion Schongau

Benutzerordnung Eisstadion Schongau, Stand 01.09.2014:

Der Nutzer erkennt die Benutzerordnung des Eisstadions Schongau als Bestandteil des Vertrags verbindlich an und ist verpflichtet, für ihre Beachtung durch Teilnehmer und Besucher zu sorgen.

Die Eiszeiten werden in jederzeit widerruflicher Weise erteilt. Die Benutzungsgenehmigung für das Eisstadion wird erst wirksam, wenn eine schriftliche Terminbestätigung nebst aktuell gültiger Abbuchungserlaubnis für die Eismiete bei hies. Geschäftsstelle vorliegt. Die Abrechnung der Eiszeiten erfolgt ausnahmslos im Lastschriftverfahren.

Nutzungsgebühren: 100,- € zzgl. gesetzl. MwSt. a` 1 Std. Eismiete einschl. 10 Min. Eisbereitung
270,- € zzgl. gesetzl. MwSt. Pauschale für offizielle Spiele
15,- € Erhöhungsgebühr für Missachtung der Benutzerordnung.

Sollte die Benutzung des Eisstadions aus Gründen, die die EA Schongau zu vertreten hat, unmöglich sein, kann der Nutzungsberechtigte ggü. der EA Schongau keine Schadensersatzansprüche geltend machen.

Aus Sicherheitsgründen ist das Betreten der Eisfläche während der Aufbereitung nicht gestattet. Die Bandentüren sind geschlossen zu halten. Bei diesbezügl. Zuwiderhandlungen steht es dem Eismeister anheim, die Eisbereitung abzubrechen. Die Eisfläche ist zum vereinbarten Benutzungszeitpunkt pünktlich zu verlassen.

Den Anweisungen des Eismeisters, der bei Abwesenheit der Vorstandschaft das Hausrecht ausübt, ist strikt Folge zu leisten. Den Verantwortlichen der EA Schongau ist jederzeit der Zugang der Stadionräumlichkeiten zu gewährleisten.

Evtl. Genehmigungen und Erlaubnisse sind vom Nutzer selbst einzuholen. Die elektr. Stadionuhr steht nur für offizielle Spiele zur Verfügung. Die Nutzungsgebühr für die Uhr ist im Spielpauschbetrag enthalten. Der Nutzer hat die erforderlichen, geeigneten Bedienungskräfte zu stellen.

Nach Abschluß des Benutzungstermins sind die bereitgestellten Räume und Flächen in ordnungsgemäßen Zustand ohne jegliche Verzögerung zu verlassen. Die Tore sind, sofern letzter Nutzer des Tages, zum Pistentor zu verbringen. Spätestens 30 Min. nach Beendigung des Termins müssen die Kabinen geräumt sein. In den Kabinen besteht außerdem absolutes Rauchverbot. Auch ist der Alkoholkonsum, Essenszubereitung und dergleichen in den Umkleiden nicht statthaft. Bei Zuwiderhandlungen behält sich die EA Schongau vor, eine Erhöhung der Nutzungsgebühr zu erheben bzw. die vergebenen Termine zu stornieren.

Der Nutzungsberechtigte hat anfallenden Müll in den Kabinen bzw. dem Stadiongelände selbst zu entsorgen. Ansonsten werden die Reinigungskosten entsprechend in Rechnung gestellt.

Die Fahrzeuge dürfen nur auf den gekennzeichneten Parkplätzen an der Lechuferstr. Abgestellt werden. Der Eingangsbereich, das Stadionzufahrtstor, sowie die Zufahrt „Sperbersau“ sind als Rettungsweg freizuhalten.

Der Nutzer verpflichtet sich zum Ersatz jeglichen Schadens, der durch dessen Mitglieder bzw. Dritte verursacht wird.

Kann der Nutzungsberechtigte einen reservierten Termin nicht wahrnehmen, so hat er dies spätestens 7 Tage vorher der Geschäftsstelle schriftlich mitzuteilen. Ansonsten wird die Eismiete fällig und verrechnet.

Es ist nicht statthaft, dass der Nutzer einen für ihn reservierten Termin ohne Rücksprache mit der EA Schongau an Dritte weitergibt bzw. abtritt.

Bei Verstößen ggü. der Benutzerordnung behält sich die EA Schongau das Recht vor, die Benutzungsgenehmigung zu widerrufen und die reservierten Zeiten zu stornieren und anderweitig zu vergeben.

Gez. Vorstandschaft der EA Schongau