25.06.2016 - 09:22

EAS Jahreshauptversammlung – Wahlberechtigt oder nicht?

Ein ganz normaler Vorgang? Könnte man meinen, denn bei allen Jahreshauptversammlungen in den letzten Jahrzehnten wurde im Bereich der EA Schongau schon so viel durch Handheben gewählt. Eigentlich denkt keiner weiter darüber nach. Ich bin Mitglied und dadurch voll wahlberechtigt. Stimmt das aber tatsächlich? Im Detail betrachtet leider nicht, denn es tun sich aktuell Umstände auf, die vielleicht so noch gar nicht ins Bewusstsein des Einzelnen gerückt sind.

Durch die schriftliche Einladung zu einer JHV erfolgt quasi die Wahlberechtigung. Wirklich? Nun die Mitglieder müssen eine Mitgliedschaft im TSV und bei der EA Schongau haben. In ganz vielen Fällen sind diese Mitglieder noch Kinder und das Gesetz sieht in diesem Fall eine Wahlberechtigung ab dem 18.Lebensjahr vor. Eine Zwickmühle, die zukünftig geändert werden muss.

Die Eltern zahlen die Beiträge ihrer Kids und diese dürfen leider die Zukunft des Vereins nicht mitgestalten, obgleich es genau um ihre Belange geht. Aus dieser Zwickmühle gibt es aber Auswege, die die EA Schongau zukünftig auch gehen wird. Das Thema Wahlberechtigung war bereits beim 1.Koordinierungsgespräch zw. dem TSV & EAS auf der Tagesordnung. Ralph Konstantin (1.Vorstand TSV) zeigte Lösungsmöglichkeiten auf, die durch Sonderregelungen der einzelnen Abteilungsvorstandschaften eigenständig geregelten werden können.

Wie könnte das aussehen? Beispielsweise besteht die Möglichkeit das Wahlalter auf das 16. Lebensjahr zu senken und darüber hinaus den Erziehungsberechtigten aller Kids unter dieser Altersgrenze das aktive Wahlrecht zu übertragen. Wie gesagt diese Sonderregelungen müssen in den Vereinsstatuten genau festgeschrieben sein. Die zukünftige EAS Vorstandschaft (Nachwahl am Freitag 01.07.2016) wird sich genau dieser Sachlage annehmen, um diesen jahrzehntelangen Umstand zukünftig zu ändern. Im Übrigen haben nahezu alle Vereine mit Minderjährigen genau dieses Problem.

Wohin ein solches Problem führen kann sieht man ganz aktuell am Beispiel Großbritannien. Ein Land ist ja im übertragenen Sinne auch wie ein großer Verein. Durch Wahlen dürfen die Geschicke des Landes mitgestaltet werden. Im aktuellen Referendum über den EU Austritt wäre es entscheidend auf die jungen Wählerstimmen angekommen, denn nach Medienanalysen wären 75 % der Jugendlichen für einen Verbleib in der EU gewesen, doch diese durften leider noch gar nicht wählen. Die ältere Generation eher konservativ eingestellt hat so möglicherweise die Zukunft ihres Nachwuchses verspielt, was sich natürlich erst in den nächsten Jahren abzeichnen wird. Der freie Arbeitsmarkt oder die Wahl des Studienplatzes ist in der EU kein Problem, aber für Nicht EU Länder so einfach nicht mehr möglich. Darum müssen sich aber die zukünftig gewählten Volksvertreter kümmern.

EA Schongau – Wir leben Eishockey!

EAS Onlineredaktion …

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